#6 EU-Sozialvorschriften zum 1.7.26 bereits ab > 2,5 t zHm

Shownotes

In der sechsten Folge des TachoCast sprechen wir über die zum 1. Juli 2026 anstehende Absenkung der Zugangsschwelle ins EU-Fahrpersonalrecht auf dann „mehr als“ 2,5 t zulässige Höchstmasse im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Das bedeutet, dass ab diesem Datum leichte (Nutz-) Fahrzeuge, die solo oder auch nur zusammen mit einem Anhänger mehr als 2,5 t zHm aufweisen, bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen einen Fahrtenschreiber der neuesten Ausbaustufe benötigen und der Fahrer seine Tätigkeiten per Fahrerkarte dokumentieren muss. Wir erklären, was die betroffenen Unternehmen kurz- und mittelfristig tun sollten, um ab Sommer 2026 die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei geht es z. B. um Hard- und Software und die Unternehmenskarte, vor allem aber um die Befähigung/Schulung der Mitarbeitenden. Auch die ab 1.7.26 im Werkverkehr für manche Fahrer geltende Ausnahme behandeln wir ausführlich.
Antworten und Meinung zu euren Hörer-Fragen bekommt ihr ab Minute 74:00.

Der TachoCast wird unterstützt von fleetgo. Das finden wir super! Hier der Link auf die Webseite https://fleetgo.de/

Links:

Verordnung (EG) Nr. 561/2006

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1762265143967&uri=CELEX%3A02006R0561-20241231

Fahrpersonalverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/

Anwendungshinweise zu den Sozialvorschriften „Rechtsvorschriften“

https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rechtsvorschriften/Merkblaetter/LeitfadenRechtsvorschriftenBLRB.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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