#27 Güterbeförderung durch Unternehmen
Shownotes
Die 27. Folge des TachoCast wildert in einem anderen Rechtsbereich: dem Güterkraftverkehrsrecht. Das hat mit Lenk- und Ruhezeiten garnichts zu tun, aber wer dem Güterkraftverkehrsrecht unterliegt, muss, wenn keine Ausnahme besteht, Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen. Und weil in diesem Zusammenhang immer wieder Missverständnisse bestehen und manchmal Rosinenpickerei betrieben wird, sezieren wir das Thema und die Verknüpfungen bis ins Detail. Wir erklären, warum ein Spediteur ein Frachtführer sein kann, der Frachtführer aber kein Spediteur ist oder warum der Absender eines Gutes auch dessen Empfänger sein kann. Es geht um den sogenannten Werkverkehr und dessen Voraussetzungen, vielmehr aber auch um den gewerblichen Güterkraftverkehr, der genehmigungspflichtig ist.
Schreibt uns eure Gedanken, Einzelfälle, Feedback oder Kritik gerne direkt an kontakt@tachocast.de.
Der TachoCast wird unterstützt von Jorlar. Das finden wir super! Hier der Link auf die Webseite: https://jorlar.com/de/
Links: Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) https://www.gesetze-im-internet.de/g_kgrkabotagev_2012/
VO (EG) Nr. 1071/2009 – Grundlagen der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1786608888005&uri=CELEX%3A02009R1071-20220221
VO (EG) Nr. 1072/2009 – Marktzugangsvoraussetzungen und Spielregeln des gewerblichen Güterverkehrs https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02009R1072-20220221&qid=1786608919489
Handelsgesetzbuch (HGB) – zum „Frachtgeschäft“ - § 407 ff. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG039600307
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